Für unsere Offerten und Auftragsbestätigungen gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht mit Ihnen im einzelnen Fall entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Alle mündlichen und telefonischen Abmachungen bedürfen, um bindend zu sein, der schriftlichen Bestätigung. AGB des Bestellers, die unseren allgemeinen Lieferbedingungen widersprechen, werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir diese Besteller – AGB schriftlich anerkennen.
1. Offerten, Auftragsannahme
Unsere Offerten sind freibleibend. Verbindlichkeiten entstehen für uns erst mit
unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Eine Abweichung von +/- 10 % bezogen zur
Bestellmenge bleibt vorbehalten und wird in der Verrechnung entsprechend berücksichtigt.
Ohne anderslautend schriftlich festgelegte Frist haben Preisangaben in Offerten 3 Monate
Gültigkeit.
2. Preise
Unsere Preise sind bindend in Bezug auf die ausdrücklich aufgeführten
Quantitäten und die Art der Ausführung. Mehrlieferungen sowie nachträglich vom
Besteller gewünschte Aenderungen werden besonders verrechnet. Sofern keine anderen
Konditionen schriftlich vereinbart werden, verstehen sich alle Preise netto und exklusive
Mehrwertsteuer.
3. Bestellung
Mit Ihrer Bestellung erhalten wir die ausführungsreifen Zeichnungen oder
entsprechende Unterlagen.
4. Zahlungsbedingungen
Erfüllungsort ist Gontenschwil. Die Zahlungen haben ohne irgendwelchen Abzug
innert 30 Tagen zu erfolgen, sofern nicht eine spezielle Abmachung schriftlich getroffen
wurde.
5. Lieferfrist
Die Lieferfrist wird gerechnet ab unserer Auftragsbestätigung, gegebenenfalls ab
Erhalt aller zur Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen oder mit
Ihrer letzten Aenderung. Für die Einhaltung der Lieferfrist sind wir bestmöglichst
besorgt, immerhin ohne irgendwelche Haftung für allenfalls dennoch eintretende
Verzögerungen und deren Folgen. Ueberschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller
nicht zur Annullierung des Auftrages oder zu Schadenersatzansprüchen uns gegenüber.
6. Versand
Der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers, selbst wenn
Franko-Lieferung vereinbart wurde.
7. Modell- und Formkosten
Formen und Werkzeuge bleiben anteilmässig unser Eigentum. Der Besteller kann
auch dann die Herausgabe derselben nicht verlangen, wenn ihm ein Anteil der Werkzeugkosten
verrechnet wurde.
8. Verpackung
Paletten und Aufsteckrahmen sowie von uns gestellte Mehrwegverpackungen sind uns
umgehend zu retournieren, ansonsten wir diese verrechnen müssen.
9. Garantie
Reklamationen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware in
Erwägung gezogen. Wird ein Material- oder Arbeitsfehler nachgewiesen, so behalten wir uns
Ersatzlieferung vor. Dagegen sind Ansprüche auf Schadenersatz irgendwelcher Art, wie
Ganggebühren, Arbeitslöhne, Folgeschäden, Verzugsstrafen usw. ausgeschlossen. Jeder
Materialrücksendung ist ein Lieferschein, aus welchem hervorgeht, wann und mit welcher
Rechnungsnummer die zurückgegebene Ware geliefert worden ist, sowie eine schriftliche
Begründung der Warenrückgabe beizulegen.
10. Schutzrechte
Wir lehnen jede Verantwortung für die Verletzung allfälliger Schutzrechte sowie
daraus entstehende Ansprüche Dritter ab für Zeichnungen und Modelle, die uns als
Unterlagen für die Herstellung überlassen wurden.
11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort/Gerichtsstand
Auf jede Lieferung ist schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener
Abkommens über den internationalen Kauf anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle Verpflichtungen, die sich aus dem Lieferungsvertrag und diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ergeben, ist Gontenschwil.
Emaform AG
01.07.2007, 5728 Gontenschwil